Bafög

Liegt das Einkommen der Eltern unter einer vom Gesetzgeber festgelegten Grenze, erhalten Studierende möglicherweise Unterstützung durch den Staat in Form von BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz). Derzeit beziehen knapp 30% aller Studierenden in Deutschland BAföG! Zur Einkommensgrenze, die zur BAföG-Berechtigung herangezogen, läßt sich leider nicht genau festlegen, da diese unter anderem von der Anzahl der noch zu unterhaltenden Kinder etc. abhängt.

Im Jahr 2013 erhielten rund 671.00 Studierende in Deutschland BAföG. Der durchschnittliche Fördersatz lag im Jahr 2013 bei 448 € monatlich.


Ob ein BAföG-Anspruch besteht, kann hier überprüft werden:

DER BAFOEG-RECHNER

Das BMBF bietet sehr gute Online-Informationen mit einigen Berechnungsbeispielen:

BMBF-Das neue BAföG

Das Studentenwerk in Aachen hat auf seiner Homepage eine Liste veröffentlicht, mit der man grob einschätzen kann, ob ein Anspruch besteht.

Allerdings sind die BAföG-Berechnungen sehr kompliziert. Daher unser Tipp: Eine Anfrage beim Studentenwerk der nächstgelegenen Hochschule. Dort berechnet man euch den zu erwartenden BAföG-Anspruch an Hand der Einkommenssteuererklärung der Eltern vom vorletzten Jahr. Diese Berechnungen sind sehr zuverlässig und erlauben euch eine bessere Planung.

Sehr kompetente Auskünfte erhält man telefonisch bei der kostenlosen BAFöG-Hotline: 0800 223 63 41 (Mo. - bis Fr. 8-20 Uhr)

Adressen des ''zuständigen'' Studentenwerkes ist unter www.studentenwerke.de oder hier zu finden.

Anträge für das BAföG, das bei dem Studentenwerk der Hochschule, an der man studiert, beantragt werden muss, gibt es hier:

BAföG-Anträge


Höhe des BAföG für Studierende an Hochschulen (Stand April 2014)

Rückzahlung des BAföG

Das BAföG, das man während eines Studiums bekommt, muss nach einem Studium wieder zurückgezahlt werden. Die Obergrenze liegt allerdings bei nur 50%. Das bedeutet, es muss maximal die Hälfte des erhaltenen Geldes zurückerstattet werden. Die Rückzahlung ist dabei auf maximal 10.000 € begrenzt und beginnt fünf Jahre nach dem Studienende.
Es muss auch nicht in jedem Fall zurück bezahlt werden. Der Betrag kann auch gestundet werden, wenn das eigene Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt.

Das Geld wird vierteljährlich in Raten von 315 € zurück bezahlt. Wenn die Möglichkeit besteht, alles in einem Betrag zurück zu zahlen, wird ein Nachlass von bis zu 50 % gewährt Daneben gibt es noch weitere Nachlassregelungen, die im Gesetz festgehalten sind: Merkblatt zur Rückzahlung