Kindergeld

Zur Deckung der Unterhaltsverpflichtung besitzen die Eltern von Studierenden einen Anspruch auf Kindergeld. Gezahlt wird Kindergeld bis zum 25. Geburtstag.

Die Höhe des Kindergeldes beträgt monatlich 184 Euro für die ersten beiden Kinder, 190 Euro für das dritte und 215 Euro ab dem vierten Kind.

Der Antrag auf Kindergeld wird bei der zuständigen Familienkasse in den Arbeitsagenturen gestellt. Das Kindergeld wird gewöhnlich an die Eltern überwiesen. Wenn die Eltern eine Unterhaltszahlung verweigern, kann jeder Studierende bei der Familienkasse eine direkte Überweisung des Kindergeldes auf sein Konto beantragen.

Die Dauer des Studiums muss jedes Jahr mit der Semesterbescheinigung nachgewiesen werden. Während einer Beurlaubung erfolgt keine Zahlung. Seit 2012 gibt es für den Kindergeldbezug keine Einkommensgrenzen mehr.

Übrigens: Kindergeld wird auch zwischen Schulende und Studienbeginn, der ja oft erst im Oktober ist, gezahlt. Dabei muss aber anchgewiesen werden, dass man sich ernsthaft um einen Studienplatz bewirbt. Weitere Informationen dazu gibt es hier.